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   BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92   

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https://dejure.org/1992,10143
BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92 (https://dejure.org/1992,10143)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1992 - 5 StR 152/92 (https://dejure.org/1992,10143)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1992 - 5 StR 152/92 (https://dejure.org/1992,10143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der Strafzumessung im engeren Sinne

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91

    Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines darin liegenden Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 494/89

    Strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
    Aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt sich, daß das Landgericht - entgegen der Behauptung der Revision - damit nicht das Verteidigungsverhalten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt, sondern lediglich im Rahmen der zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände den Wert seines Geständnisses und seine daraus erkennbare Schuldeinsicht in zulässiger Weise relativiert hat (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 7).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versagung der Aussetzung einer Strafe zur

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den Fällen, über die der Senat mit Urteilen vom 14. April 1992 im Hinblick auf § 56 Abs. 2 StGB entschieden hat (5 StR 80/92; 5 StR 152/92).
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